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Tarifverträge für die IT-Branche – konkrete Beispiele aus der Praxis

Das Thema Haustarifvertrag wird quer durch die IT-Branche diskutiert – aber was genau beinhaltet ein Haustarifvertrag? Wir stellen entlang der Haustarifverträge bei IBM und T-Systems, die ver.di mit den jeweiligen Arbeitgebern abgeschlossen hat, einzelne Module vor, um so über die Vorteile und Möglichkeiten von Tarifverträgen zu informieren.

 

Der Tarifvertrag „Qualifizierung und Nachwuchsförderung“ bei IBM

IBM Deutschland und die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di haben einen Tarifvertrag abgeschlossen, der eine nachhaltige Skillplanung und entsprechende Qualifizierungsansprüche für alle IBM-Beschäftigten regelt und tarifvertraglich absichert. „Die kontinuierliche Qualifizierung der Mitarbeiter/innen soll diese in die Lage versetzen, ihre individuelle Beschäftigungsfähigkeit (Employability) in dem sich ständig verändernden Arbeitsumfeld sicherzustellen“, wird in der Präambel als Ziel festgehalten.

Um eine zukunftsgerichtete Qualifizierungsplanung zu gewährleisten, wird daher jährlich für das Unternehmen ebenso wie für alle Beschäftigten eine Skillplanung durchgeführt. Berücksichtigt werden geplante Umstrukturierungen sowie der zukünftige Skillbedarf bei IBM. Daraus entsteht ein – an die Ziele angepasster – Qualifizierungsplan für jeden einzelnen Beschäftigten. Gegen Mitte des Jahres wird noch einmal im persönlichen Gespräch gecheckt, ob die Qualifizierung planmäßig umgesetzt wird. Die Kosten für die Qualifizierung trägt IBM. Die Betriebsräte achten auf die Umsetzung dieses Tarifvertrags.

 

Der Tarifvertrag „Beschäftigungssicherung / Rationalisierungsschutz“ bei T-Systems

Der Tarifvertrag „Beschäftigungssicherung /Rationalisierungsschutz“ zwischen T-Systems und ver.di regelt, dass Mitbestimmungsgremien und Tarifpartner von Beginn an einbezogen werden, wenn Personalumbau ansteht. Sobald diejenigen, die abgebaut werden sollen, per Sozialauswahlkriterien identifiziert sind, wird eine betriebliche Kommission eingerichtet, die den gesamten Prozess begleitet.

In einer ersten Phase finden interne Qualifizierungsmaßnahmen, Weiterbildungen sowie interne Jobsuche statt. In einer zweiten Phase wird extern qualifiziert, weitergebildet und nach Möglichkeiten externer Vermittlung durch eine Konzern-Personal-Service-Agentur gesucht. Hierbei gelten Sicherungsfristen für Entgelt und Kündigungsschutz. Alternativ kann das Arbeitsverhältnis auch per Abfindungsregelung beendet oder in definierten Bereichen die Arbeitszeit mit Entgeltkompensation verkürzt werden. In solch einem Fall wird die wöchentliche Arbeitszeitreduzierung nach spätestens einem Jahr überprüft.

Ganz wichtig: Tarifvertraglich festgehalten – und in der diesjährigen Tarifrunde bis Ende 2013 verlängert – ist der Ausschluss betriebsbedingter Beendigungskündigungen.

 

Ein Blick über den Tellerrand: Die GBV „Personalumbau“ bei T-Systems

Die GBV Personalumbau wurde 2009 zwischen GBR und Arbeitgeber T-Systems ausgehandelt, um mit den Auswirkungen von Near- / Offshoring auf die Organisationsstruktur in Deutschland – sprich, mit dem daraus resultierenden kontinuierlichen quantitativen und qualitativen Personalumbau – umzugehen und die Beteiligungsrechte der Betriebsräte zu verbessern.

Steht Personalabbau an, muss zunächst (wie im Tarifvertrag definiert) nach anderen Stellen im Unternehmen gesucht und die Möglichkeit gezielter Umqualifizierung für andere Aufgaben überprüft werden. Erst wenn beides nicht erfolgreich ist, darf ein freiwilliges Ausscheiden mit Abfindungen angeboten werden. So konnten und können massive Entlassungen verhindert und eine strategische Personalplanung durchgesetzt werden.

Desweiteren wurde für den Personalumbau ein Regelprozess mit verschiedenen Instrumenten definiert.

  • Basis ist die vereinbarte strategische und langfristig angelegte Personalplanung. Die Beteiligung der Betriebsräte wird durch einen Personalplanungsausschuss sichergestellt, in dem Arbeitgebervertreter und Betriebsratsvertreter sitzen.
  • Für die Beschäftigten gibt es die Möglichkeit, ein Orientierungsgespräch zu führen, das die Entwicklungsperspektiven im Personalumbauprozess aufzeigt, Beschäftigte berät und motiviert, sich auf zukunftsorientierte Tätigkeiten hin zu qualifizieren. Durchgeführt wird das Gespräch nicht bei der Führungskraft, sondern an einer neutralen Stelle.
  • Auch die Umqualifizierung wird durch die Betriebsräte beratend mit einem eigenen Ausschuss begleitet. Umqualifiziert werden Beschäftigte, die von arbeitsplatzverändernden Maßnahmen betroffen sind. Die Umqualifizierung erfolgt auf Zielprofile hin, die künftig im Unternehmen gebraucht werden.
  • Der Fremddienstleisterersatz zielt darauf ab, für bisher an Fremdfirmen vergebene Stellen betriebsinterne Stellen zu schaffen und diese mit internen Mitarbeiter/innen zu besetzen, die dafür um- und weiterqualifiziert werden. Der generelle Einsatz von Fremddienstleistern ist dadurch allerdings nicht ausgeschlossen.
 

Tarifvertragsmodul IBM: Der Entgeltrahmentarifvertrag

Der Entgeltrahmentarifvertrag, den ver.di mit der IBM Deutschland abgeschlossen hat, regelt die Einstufung, Beförderung und die Neueinstufung aufgrund veränderter Tätigkeiten. Damit ist für IBM ein Gehaltssystem mit transparenten, nachvollziehbaren Kriterien und Prozessen tarifvertraglich abgesichert.

Ein wichtiges Kriterium bei der Einstufung ist etwa, dass diese aufgrund der faktisch geleisteten Tätigkeit erfolgt – und nicht nach der ursprünglichen Qualifikation eines Beschäftigten. So wird gewährleistet, dass die geleistete Arbeit transparent entlohnt wird. Auch die Einflussmöglichkeiten der Mitarbeiter/innen sind tarifvertraglich definiert. Legen IBM-Beschäftigte Einspruch gegen eine Einstufung ein, wird der Fall von der Bewertungskommission beurteilt, die sich aus je zwei Vertreter/innen der Personalfunktion und des Gesamtbetriebsrats zusammensetzt.
Die Matrix besteht aus tätigkeits- und qualifikationsabhängigen Tarifgruppen, in denen es jeweils eine weitere Leistungsstufe gibt, in die Beschäftigte aufgrund guter Leistungen aufsteigen können. Die Leistungsbewertungen erfolgen jährlich entlang eines Punktesystems. Das Gehalt in der Leistungsstufe ist mindestens fünf Prozent höher als das Tarifgehalt der jeweiligen Tarifgruppe. Bei Beförderungen in eine höhere Tarifgruppe ist die ausgeübte Tätigkeit ausschlaggebend. Vorausgesetzt wird ein Qualifikationsnachweis, der durch theoretische Kenntnisse und Wissenszuwachs im Arbeitsgebiet erreicht werden muss. Solche Beförderungen erfolgen, wenn Mitarbeiter/innen dafür vorgeschlagen werden oder sich selbst bewerben.
Die Erhöhungen der Tarifgehälter werden jährlich zwischen ver.di und IBM ausgehandelt. Das ist nicht immer leicht, aber das Ergebnis kann sich sehen lassen: Seit 2001 sind die Tarifgehälter bei IBM um 25,2 Prozent gestiegen.
Auf betrieblicher Ebene folgen dann Verhandlungen über die Entwicklung übertariflicher Gehaltsbestandteile, die in Abhängigkeit von einer Leistungsbewertung stehen. Die Tarifgehälter tun dies nicht und definieren damit eine stetig steigende Gehaltsbasis, die die IBM-Beschäftigen absichert und von der von Jahr zu Jahr mehr Beschäftigte profitieren.
 

Tarifmodul IBM: Der „Tarifvertrag über allgemeine Beschäftigungsbedingungen“

Der „Tarifvertrag über allgemeine Beschäftigungsbedingungen“ zwischen IBM Deutschland und ver.di bildet die Grundlage jedes Arbeitsverhältnisses bei IBM und sichert bereits eine Besserstellung gegenüber dem Gesetz in verschiedenen Bereichen ab. So fällt beispielsweise die Probezeit weg, wenn befristet Beschäftigte mit einem 18-monatigen Arbeitsvertrag in ihrer bisherigen Tätigkeit übernommen werden.

Auch beim Thema Krankenunterstützung sichert der Tarifvertrag bessere Konditionen. Ist ein Mitarbeiter langzeiterkrankt und bezieht Krankengeld der Krankenkasse, gewährt IBM eine zusätzliche Krankenunterstützung, mit der die Differenz zwischen eigentlichem Nettogehalt und gezahltem Krankengeld ausgeglichen wird.

Eines der zentralen Kernelemente des Tarifvertrags ist der besondere Schutz für über 53-Jährige, die mit verschiedenen Sonderregelungen zusätzlich abgesichert sind. Die wichtigsten Regelungen betreffen einerseits den speziellen Kündigungsschutz – diese Beschäftigten können nicht mehr betriebsbedingt gekündigt werden. Andererseits ist eine Verdienstabsicherung garantiert. Das bedeutet, dass das Grundgehalt nicht reduziert werden kann. Das gilt auch bei einem gesundheitlich bedingten Tätigkeitswechsel in eine niederwertige Tätigkeit oder Ausscheiden aus dem Schichtdienst.

Gewerkschaftlich organisierte Beschäftigte, die Mitglied in der Tarifkommission sind, werden für die entsprechenden Sitzungen und Verhandlungen unter Fortzahlung des Gehalts freigestellt. Sie sind – ebenso wie die gewerkschaftlichen Vertrauensleute – berechtigt, die betrieblichen Einrichtungen für ihre gewerkschaftliche Arbeit in angemessenem Umfang zu nutzen.

 
 

In der IT-Branche stehen wir vor immer neuen Herausforderungen – auch in Bezug auf die Arbeitsrahmenbedingungen. Wichtiges Thema ist momentan der Umgang mit Arbeitszeiten, die immer stärker ausufern. Wir dagegen wollen unsere Arbeitsfähigkeit bis zur Pensionierung sicherstellen. Dabei unterstützt uns ver.di.

Felix K. Produktmanager, Karlsruhe