Das Thema Haustarifvertrag wird quer durch die IT-Branche diskutiert – aber was genau beinhaltet ein Haustarifvertrag? Wir stellen entlang der Haustarifverträge bei IBM und T-Systems, die ver.di mit den jeweiligen Arbeitgebern abgeschlossen hat, einzelne Module vor, um so über die Vorteile und Möglichkeiten von Tarifverträgen zu informieren.
Der Entgeltrahmentarifvertrag, den ver.di mit der IBM Deutschland abgeschlossen hat, regelt die Einstufung, Beförderung und die Neueinstufung aufgrund veränderter Tätigkeiten. Damit ist für IBM ein Gehaltssystem mit transparenten, nachvollziehbaren Kriterien und Prozessen tarifvertraglich abgesichert.
Der „Tarifvertrag über allgemeine Beschäftigungsbedingungen“ zwischen IBM Deutschland und ver.di bildet die Grundlage jedes Arbeitsverhältnisses bei IBM und sichert bereits eine Besserstellung gegenüber dem Gesetz in verschiedenen Bereichen ab. So fällt beispielsweise die Probezeit weg, wenn befristet Beschäftigte mit einem 18-monatigen Arbeitsvertrag in ihrer bisherigen Tätigkeit übernommen werden.
Auch beim Thema Krankenunterstützung sichert der Tarifvertrag bessere Konditionen. Ist ein Mitarbeiter langzeiterkrankt und bezieht Krankengeld der Krankenkasse, gewährt IBM eine zusätzliche Krankenunterstützung, mit der die Differenz zwischen eigentlichem Nettogehalt und gezahltem Krankengeld ausgeglichen wird.
Eines der zentralen Kernelemente des Tarifvertrags ist der besondere Schutz für über 53-Jährige, die mit verschiedenen Sonderregelungen zusätzlich abgesichert sind. Die wichtigsten Regelungen betreffen einerseits den speziellen Kündigungsschutz – diese Beschäftigten können nicht mehr betriebsbedingt gekündigt werden. Andererseits ist eine Verdienstabsicherung garantiert. Das bedeutet, dass das Grundgehalt nicht reduziert werden kann. Das gilt auch bei einem gesundheitlich bedingten Tätigkeitswechsel in eine niederwertige Tätigkeit oder Ausscheiden aus dem Schichtdienst.
Gewerkschaftlich organisierte Beschäftigte, die Mitglied in der Tarifkommission sind, werden für die entsprechenden Sitzungen und Verhandlungen unter Fortzahlung des Gehalts freigestellt. Sie sind – ebenso wie die gewerkschaftlichen Vertrauensleute – berechtigt, die betrieblichen Einrichtungen für ihre gewerkschaftliche Arbeit in angemessenem Umfang zu nutzen.
In der schnelllebigen IT-Branche ist es wichtig, dass auch Senioren in einer starken Gewerkschaft aktiv bleiben. Das Wissen um die Vergangenheit hilft, die Zukunft zu gestalten. Altes Wissen mit neuem zu verbinden, hält Ältere aktiv. Somit ergänzen sich ver.di und die Senioren ideal.
Jupp H., Senior, Rüsselsheim / Mainz
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