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Tarifverträge im Überblick

Es gibt verschiedene tarifvertragliche Konstruktionen. Was in welchem Vertrag geregelt wird, kann in der Tabelle nachgelesen werden.

 
 
 

Welche Tarifvertragsmodelle gibt es für Unternehmen?

Es gibt verschiedene Tarifvertragsmodelle – und es lohnt sich, im Vorfeld genau hinzugucken und zu überlegen, welche Variante für das eigene Unternehmen am besten passt.

Eine Variante ist der „Branchen- oder Flächentarifvertrag“ – hier wird ein zueinander passender Bereich definiert, für den dann ein gemeinsamer Tarifvertrag zwischen Gewerkschaft/en und dem jeweiligen Arbeitgeberverband abgeschlossen wird. Das ist beispielsweise beim Öffentlichen Dienst, bei Banken und Versicherungen oder im Handel der Fall - hier verfügt ver.di über Branchentarifverträge. Der Vorteil ist, dass durch den größeren Geltungsbereich eine größere Masse hinter der verhandelnden Gewerkschaft steht.

Der Nachteil ist, dass weniger gut auf die spezifischen Bedingungen und Entwicklungen in den einzelnen Unternehmen eingegangen werden kann. Und last but not least: Erste Voraussetzung ist die Bildung eines Arbeitgeber-Verbandes – d.h. dass die Unternehmen sich verständigen und untereinander die Konkurrenz eingrenzen. Dieser Arbeitgeberverband definiert dann aber auch den Geltungsbereich des Tarifvertrags. Für die IT-Branche hieße es, dass wir einen Arbeitgeber-Verband brauchen.

Zum Anderen gibt es das Modell „Haustarifvertrag“, wo zwischen Gewerkschaft/en und einem Unternehmen ein Tarifvertrag ausgehandelt wird. Mit diesem Modell hat ver.di in der IT-Branche einige Erfahrung – denn mit einem Haustarifvertrag können spezifische Regelungen entwickelt werden, die auf das jeweilige Unternehmen zugeschnitten sind.

Ein Haustarifvertrag ist auch bei global aufgestellten Unternehmen möglich – das zeigt das Beispiel IBM. Hier hat ver.di seit Langem einen Haustarifvertrag mit IBM Deutschland, der nicht nur Gehalt, sondern auch Themen wie etwa Altersteilzeit, besonderen Schutz für ältere Beschäftigte oder Qualifizierung regelt. Denn Haustarifverträge umfassen neben einem Entgelttarifvertrag und einem Manteltarifvertrag in der Regel weitere Sondertarifverträge, mit denen speziellere Themen geregelt werden.

 
 

Wenn sich die Arbeitnehmer nicht organisieren, dann werden die Rechte der Arbeitnehmer zunehmend ausgehöhlt. Deshalb gilt nach wie vor: Gemeinsam sind wir stark. Gemeinsam mit ver.di.

Thomas E., freigestellter Betriebsrat, München