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Sonder-Newsletter zum Anerkennungs-Tarifvertrag für E.ON IT

Am 1. April wechseln circa 500 Beschäftigte der E.ON IT zu HP und bringen einen Anerkennungs-Tarifvertrag mit, der sich sehen lassen kann. Das stößt bei den HP-Beschäftigten auf Interesse und wirft Fragen auf – nicht zuletzt, wie durchgesetzt werden konnte, dass HP mit ver.di einen Tarifvertrag für die E.ON IT Kolleg/innen abgeschlossen hat.
Wir reagieren mit diesem Newsletter auf Anfragen von HP-Beschäftigten und informieren noch einmal Schritt für Schritt, wie dieser Tarifvertrag zustande gekommen ist und was in Zukunft ansteht.

 

Keine Selbstverständlichkeit: Die Ausgangssituation bei E.ON IT

E.ON IT ist seit eh und je ein tarifiertes Unternehmen. Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di hat mit E.ON IT ein Paket an Tarifverträgen abgeschlossen, die Fragen rund um Gehalt und Rahmenbedingungen der Arbeit wie etwa Arbeitszeiten und Urlaubsansprüche regeln – aber auch zum Beispiel Regelungen zur Altersteilzeit.
Vergütungstarifverträge werden regelmäßig neu verhandelt. Ein Anliegen von ver.di ist es hier, die Beschäftigten angemessen am Unternehmenserfolg zu beteiligen. Wie erfolgreich diese Verhandlungen sind, hängt allerdings in erster Linie von der Durchsetzungsfähigkeit der verhandelnden Gewerkschaft ab. Sprich, davon, wie viele Mitglieder sie hat und wie engagiert diese sind.
Bei E.ON IT ist die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di gut und stark verankert und mit den Betriebsräten vernetzt. So konnten auch für den Outsourcing-Prozess die Bedingungen mitbestimmt werden, unter denen Teile der E.ON IT verkauft werden durften. Wichtigstes Resultat ist die Grundlagenvereinbarung Outsourcing, die im November 2010 zwischen E.ON AG, ihrer IT-Tochter E.ON IT und den E.ON Betriebsräten abgeschlossen wurde.

 

Starke Mitbestimmungsregel: Die Grundlagenvereinbarung Outsourcing

Die Grundlagenvereinbarung Outsourcing regelt die Bedingungen des Outsourcing-Prozesses und insbesondere die Schutzmaßnahmen für die Beschäftigten. Zwei Punkte sind hier besonders wichtig:
Zum einen wurde Beschäftigungssicherheit für die übergehenden E.ON IT-Beschäftigten in einem Zeitraum von fünf Jahren als Voraussetzung eines Verkaufs vertraglich fixiert.
Zum anderen wurde vertraglich fixiert, dass der Verkauf nur dann zustande kommt, wenn in einer ersten Phase vor dem Übergang ein Anerkennungs-Tarifvertrag zwischen ver.di und dem neuen Arbeitgeber HP bzw. T-Systems abgeschlossen wird, und in einer zweiten Phase nach dem Übergang dann ein Überleitungs-Tarifvertrag verhandelt wird.

 

Tarifverträge schützen: Der Anerkennungs-Tarifvertrag

Sven Bergelin und Dr. Thomas Müller von der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft ver.di haben mit HP einen Anerkennungs-Tarifvertrag ausgehandelt, um die momentanen Rahmenbedingungen der E.ON IT-Beschäftigten abzusichern. Dazu wird kein neuer, eigenständiger Tarifvertrag verhandelt, sondern die Fortwirkung der bei E.ON IT existierenden Tarifverträge wird vereinbart.


Wichtigstes Ergebnis, das ver.di bisher durchsetzen konnte: Das materielle Gesamtniveau der Arbeitsbedingungen darf sich in den fünf Jahren nach dem Betriebsübergang nicht verschlechtern – die Beschäftigten nehmen ihre momentan geltenden Bedingungen mit, verändert werden darf nur zum Besseren. Die Beschäftigungssicherheit für fünf Jahre wurde durch die explizite Bezugnahme auf die Grundlagenvereinbarung Outsourcing noch einmal tarifvertraglich abgesichert.


E.ON IT bleibt nach dem Outsourcing an HP und T-Systems als Teil des E.ON Konzerns bestehen – und damit auch die Tarifverträge der E.ON IT. Vergütungssteigerungen inklusive möglicher Einmalzahlungen, die für E.ON IT nach den Betriebsübergängen erreicht werden, gelten auch für die zu HP übergegangenen Beschäftigten – ebenso wie mögliche Verhandlungsergebnisse zur Arbeitszeit, zur betrieblichen Alterssicherung und zur Einbringung von Urlaubstagen zur Weiterbildung. Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass diese Ergebnisse noch während der Laufzeit des Anerkennungs-Tarifvertrages erreicht werden.


Außerdem wurden die Strukturen der künftigen Betriebsräte an den bisherigen Standorten der E.ON IT vereinbart. In Hannover, Würzburg und Düsseldorf/Essen werden eigene Betriebe gebildet und eigene Betriebsräte gewählt. Alle anderen Standorte werden den bestehenden regionalen HP-Betriebsräten zugeordnet. Hier sind die bisherigen Betriebsratsmitglieder der E.ON IT als „betriebsrätliche Sachverständige“ und Ansprechpartner anerkannt.


Der Anerkennungs-Tarifvertrag kann sich sehen lassen. Die Beschäftigten, die zu HP übergehen, sind auf hohem Niveau abgesichert. Das ist den ver.di-Mitgliedern bei E.ON IT zu verdanken – denn je mitgliederstärker die Gewerkschaft, desto besser sind die Tarifverträge.

 

Sicherheit oder Vertrauen? ver.di Mitglieder sind auf der sicheren Seite

Einen rechtswirksamen und verbindlichen Anspruch auf die tarifvertraglich ausgehandelten Leistungen haben allerdings nur Mitglieder der vertragsschließenden Gewerkschaft.
Im Anerkennungs-Tarifvertrag, der zwischen HP und ver.di abgeschlossen wurde, ist der Geltungsbereich festgelegt auf „...alle tariflichen Arbeitnehmer, die im Wege von Teilbetriebsübergängen von der E.ON IT GmbH und anderen Gesellschaften des E.ON Konzerns auf HP übergehen, soweit sie Mitglied der Gewerkschaft ver.di sind oder werden.“
Zwar ist es die Regel, dass die tariflichen Leistungen auf alle angewandt werden. Rechtssicherheit haben aber nur ver.di-Mitglieder.

 

Wie geht es weiter? Verhandlungen zum Überleitungs-Tarifvertrag beginnen im Mai

Im Mai beginnt die zweite und abschließende Phase der Vertragsaushandlung – Dr. Thomas Müller, Sven Bergelin und die ehrenamtliche Verhandlungskommission von ver.di verhandeln mit HP den Überleitungs-Tarifvertrag.
Zum einen geht es hier um die Fortwirkung der Tarifverträge, die für die E.ON IT mit der Gewerkschaft ver.di abgeschlossen wurden.
Zum anderen geht es um den Umgang mit den bisher bestehenden Betriebs- und Gesamtbetriebsvereinbarungen der E.ON IT. Im Überleitungs-Tarifvertrag wird geklärt, wie die Betriebsvereinbarungen von E.ON IT dauerhaft überführt, angepasst oder abgegolten werden.

 

Gemeinsam stark – gemeinsam erfolgreich – gemeinsam mit ver.di

Die guten Regelungen bei E.ON IT sind kein Zufall, sondern aktiv von den Beschäftigten, den Betriebsräten und der Gewerkschaft ver.di durchgesetzt worden. Das ist nur mit einer durchsetzungsfähigen Gewerkschaft und engagierten Beschäftigten möglich.
Nur gemeinsam und nur mit starken Gewerkschaften können gute kollektive Regelungen erreicht werden. Deshalb gilt auch bei HP die Devise: Gewerkschaftsmitglied werden – und die Voraussetzungen für einen Haustarifvertrag auch bei HP schaffen.
Mehr Informationen über die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft gibt es hier.

 

Vielen Dank für den Bezug unseres Newsletters.

Dieser Newsletter ist ein Service der Initiative ICH BIN MEHR WERT. Verantwortlich im Sinne des Pressegesetzes ist als Träger der Initiative die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft, Bundesvorstand, Paula-Thiede-Ufer 10, 10179 Berlin, Internet: www.verdi.de. Verantwortlich für den Inhalt gemäß § 6 TDG und § 10 MDStV ist Lothar Schröder.

Sollten Sie den Newsletter abbestellen wollen, rufen Sie bitte folgende URL in Ihrem Browser auf: http://www.ich-bin-mehr-wert.de/news/hp_news/hp-newsletter/

 
 

Ich bin seit 1996 gewerkschaftlich bei ver.di organisiert – weil wir nur gemeinsam gute Arbeitsbedingungen in der IT-Branche durchsetzen können. Wichtiges gewerkschaftliches Thema ist es momentan, den Mindestlohn durchzusetzen. Denn gute Arbeit verdient Anerkennung. Und muss ein gutes Leben ermöglichen.

Holger L., IT-Systemingenieur, Leipzig