Pfadnavigation

  1. Home
  2. | news
  3. | HP-News
  4. | HP Newsletter
  5. | HP-News vom 7.10.2011

Verhandlungen zum Überleitungs-Tarifvertrag für HP pm E.ON IT zwischen ver.di und HP eröffnet

Zur Verhandlungseröffnung um den Überleitungs-Tarifvertrag für HP pm E.ON IT haben sich die Verhandlungskommissionen von Hewlett Packard und ver.di am 30. September 2011 in Frankfurt am Main getroffen und das weitere Vorgehen verabredet.

Die Grundlagen für die Verhandlungen bilden der Anerkennungs-Tarifvertrag zwischen HP und ver.di vom 24.01.2011, die im November 2010 abgeschlossene Grundlagenvereinbarung Outsourcing sowie die Überleitungsvereinbarung zwischen E.ON IT, dem GBR E.ON IT und HP vom 31.01.2011.

Wesentlicher Bestandteil des Überleitungstarifvertrags wird eine Vereinbarung zu Inhalten und Prozessen der Eingruppierung der Ex-E.ON-IT-Mitarbeiter/innen sein.

Nächster Verhandlungstermin ist der 07. November in Würzburg. HP-News wird über den weiteren Verlauf der Verhandlungen berichten.

 

HP-Betriebsräte fordern Tarifvertrag

Über hundert HP-Betriebsräte haben sich auf der jährlichen Betriebsräte-Versammlung, die vom 12. bis 14. September 2011 im Hohenwart-Forum (bei Pforzheim) stattfand, für eine tarifvertragliche Regelung bei HP ausgesprochen und alle Kolleginnen und Kollegen dazu aufgerufen, einer Gewerkschaft beizutreten. Dazu haben sie eine Resolution verabschiedet, die ohne Gegenstimmen angenommen wurde.

Diesen Herbst steht aber zunächst die Gehaltsrunde 2012 auf der Agenda der betrieblichen Mitbestimmung – wenn auch ohne große Hoffnungen auf eine angemessene Gehaltserhöhung. Eine Trendwende, die den Reallohnverlust der letzten Jahre zumindest kompensiert, ist auch dieses Jahr nicht zu erwarten.

Dennoch hat die letztjährige Kampagne des GBR kleine Erfolge gezeigt, die dieses Jahr ihre Praxisprüfung erfahren: die Mitbestimmung wird ab diesem Herbst bei der Verteilung der Boni einbezogen.

 

Gehalt ist Tarifthema – bessere Gehaltsentwicklungen in tarifierten IT-Unternehmen

Gleichzeitig wurden mit der Kampagne „Jetzt 4“ 2011 aber auch die Grenzen der betriebsrätlichen Möglichkeiten aufgezeigt: Gehaltsverhandlungen sind in der Regel per Gesetz ein Tarifthema und als solches nicht im Einflussbereich der Betriebsräte.

Ein Blick in die IT-Branche zeigt: Dort, wo es Tarifverträge gibt, sind die Gehaltsentwicklungen besser als in Unternehmen, die nicht tarifgebunden sind. Bei T-Systems ist seit 2007 eine Gehaltssteigerung von insgesamt 10,6 Prozent zu verzeichnen, bei IBM sind es 13 Prozent und bei E.ON IT sogar 17,8 Prozent. Dazu kommen Einmalzahlungen und weitere Tarifverträge, etwa zu Altersteilzeit, Rationalisierungsschutz, Qualifizierung oder Arbeitszeit.

Dabei gibt es allerdings verschiedene Modelle, über die Beschäftigte in den Genuss tariflicher Entgelte und anderer Leistungen kommen können.

Entweder sie befinden sich in der Nachwirkung eines Tarifvertrags – das ist beispielsweise für die ehemaligen E.ON IT Beschäftigten über den Anerkennungstarifvertrag zwischen ver.di und HP geregelt. Sie erhalten bis zum 30.03.2016 die Entgelterhöhungen und Einmalzahlungen, die für E.ON zwischen ver.di und E.ON ausgehandelt werden. In der Nachwirkung alter Tarifverträge befinden sich auch die Kolleginnen und Kollegen, die von Vodafone zu HP gekommen sind.

Oder das Unternehmen selbst ist tarifgebunden.

 

Welche Tarifvertragsmodelle gibt es für Unternehmen?

Es gibt verschiedene Tarifvertragsmodelle – und es lohnt sich, im Vorfeld genau hinzugucken und zu überlegen, welche Variante für das eigene Unternehmen am besten passt.

Eine Variante ist der „Branchen- oder Flächentarifvertrag“ – hier wird ein zueinander passender Bereich definiert, für den dann ein gemeinsamer Tarifvertrag zwischen Gewerkschaft/en und dem jeweiligen Arbeitgeberverband abgeschlossen wird. Das ist beispielsweise beim Öffentlichen Dienst, bei Banken und Versicherungen oder im Handel der Fall - hier verfügt ver.di über Branchentarifverträge. Der Vorteil ist, dass durch den größeren Geltungsbereich eine größere Masse hinter der verhandelnden Gewerkschaft steht.

Der Nachteil ist, dass weniger gut auf die spezifischen Bedingungen und Entwicklungen in den einzelnen Unternehmen eingegangen werden kann. Und last but not least: Erste Voraussetzung ist die Bildung eines Arbeitgeber-Verbandes – d.h. dass die Unternehmen sich verständigen und untereinander die Konkurrenz eingrenzen. Dieser Arbeitgeberverband definiert dann aber auch den Geltungsbereich des Tarifvertrags. Für die IT-Branche hieße es, dass wir einen Arbeitgeber-Verband brauchen.

Zum Anderen gibt es das Modell „Haustarifvertrag“, wo zwischen Gewerkschaft/en und einem Unternehmen ein Tarifvertrag ausgehandelt wird. Mit diesem Modell hat ver.di in der IT-Branche einige Erfahrung – denn mit einem Haustarifvertrag können spezifische Regelungen entwickelt werden, die auf das jeweilige Unternehmen zugeschnitten sind.

Ein Haustarifvertrag ist auch bei global aufgestellten Unternehmen möglich – das zeigt das Beispiel IBM. Hier hat ver.di seit Langem einen Haustarifvertrag mit IBM Deutschland, der nicht nur Gehalt, sondern auch Themen wie etwa Altersteilzeit, besonderen Schutz für ältere Beschäftigte oder Qualifizierung regelt. Denn Haustarifverträge umfassen neben einem Entgelttarifvertrag und einem Manteltarifvertrag in der Regel weitere Sondertarifverträge, mit denen speziellere Themen geregelt werden.

 

Ausblick – im November startet unsere Serie zu den Tarifvertrags-Modulen bei IBM und T-Systems

Neben T-Systems wird vor allem IBM gerne als Vergleich herangezogen – denn das internationale IT-Unternehmen ist seit Langem tarifgebunden. Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di und der Arbeitgeber IBM handeln Jahr für Jahr die Entgelterhöhungen aus – aber das ist nicht alles.

Um das Thema Haustarifvertrag in seiner ganzen Bandbreite zu zeigen, stellen wir ab Oktober in jeder HP-News ein Tarifvertrags-Modul von IBM oder T-Systems vor – in der Theorie, aber auch in der betrieblichen Praxis und Umsetzung. Denn wir wollen mit Fakten überzeugen.

 
 
 

Neue ver.di-Broschüre zum Thema: Infos rund um den Tarifvertrag – und wie man ihn erreicht!

Auf Wunsch unserer Mitglieder und interessierter HP-Beschäftigter haben wir eine Info-Broschüre erstellt.

„ver.di macht Tarifpolitik. Arbeitsbedingungen mitgestalten und mitbestimmen“ informiert über Themen rund um den Tarifvertrag – für wen er gilt, wer ihn aushandelt, was er umfasst und wie man einen Tarifvertrag erreicht. Interviews mit ver.di-Tarifverhandlungsführern für die IT-Branche ermöglichen einen Blick hinter die Kulissen – und vermitteln Positionen, Analysen und die Herangehensweise der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft ver.di.

Die Broschüre kann über [E-Mail-Adresse versteckt] bestellt werden und ist für ver.di Mitglieder kostenfrei.

 

Vielen Dank für den Bezug unseres Newsletters.

Dieser Newsletter ist ein Service der Initiative ICH BIN MEHR WERT. Verantwortlich im Sinne des Pressegesetzes ist als Träger der Initiative die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft, Bundesvorstand, Paula-Thiede-Ufer 10, 10179 Berlin, Internet: www.verdi.de. Verantwortlich für den Inhalt gemäß § 6 TDG und § 10 MDStV ist Lothar Schröder.

Sollten Sie den Newsletter abbestellen wollen, rufen Sie bitte folgende URL in Ihrem Browser auf: http://www.ich-bin-mehr-wert.de/news/hp_news/hp-newsletter/

 
 

Ich bin seit fast 30 Jahren aktives ver.di-Mitglied – das hat meine persönliche Entwicklung entscheidend geprägt. Meine Überzeugung ist, dass jede Interessensvertretung und jeder Betrieb eine starke gewerkschaftliche Anbindung benötigt. So kann man am besten mitwirken, mitgestalten und mitbestimmen – im Sinne aller Beschäftigten.

Gisela K., Betriebsratsvorsitzende, Bamberg