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Unser Steuertipp

Die Lohnsteuerrichtlinien 2008 bieten nach Auffassung des ver.di-Lohnsteuerservice für Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer die Möglichkeit, höhere Werbungskosten beim Finanzamt geltend zu machen. Bisher konnten meist nur 30 Cent pro Entfernungskilometer für die einfache Fahrt zwischen Wohn- und Arbeitsstätte angesetzt werden (= Pendlerpauschale).
Da sehr viele Leiharbeitnehmer/innen aber regelmäßig „vorübergehend“ (an wechselnden Einsatzorten) beschäftigt sind, können jetzt bei Benutzung eines PKW die tatsächlichen Kilometer berücksichtigt werden. Im Ergebnis führt dies nahezu zu einer Verdoppelung in der Steuererstattung.

Weitergehende Informationen und Musterformulierungen stehen ver.di Mitgliedern im ver.di-Mitgliedernetz zur Verfügung.

www.lohnsteuerservice.verdi.de

 
 

Ich bin seit 1996 gewerkschaftlich bei ver.di organisiert – weil wir nur gemeinsam gute Arbeitsbedingungen in der IT-Branche durchsetzen können. Wichtiges gewerkschaftliches Thema ist es momentan, den Mindestlohn durchzusetzen. Denn gute Arbeit verdient Anerkennung. Und muss ein gutes Leben ermöglichen.

Holger L., IT-Systemingenieur, Leipzig