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Soli extra zum Dualen Studium

Soli Extra für Dual Studierende
 

Duale Studiengänge werden für Studieninteressierte und Studierende immer interessanter. Bereits heute sind rund 60.000 Studierende in über 900 dualen Studiengängen eingeschrieben – Tendenz steigend.

In dieser Soli extra-Ausgabe gleicht die DGB Jugend auf 16 Seiten Anspruch und Wirklichkeit miteinander ab. Es wird über den Alltag junger Menschen im dualen Studium, über Erwartungsdruck, Arbeitszeiten, Übernahmechancen berichtet. Die DGB Jugend zeigt, wo gewerkschaftliche Kompetenz gefragt ist, sie stellen KollegInnen vor, die sich auf verschiedenen Ebenen mit dem dualen Studium befassen: im Betrieb, politisch, bei der Qualitätssicherung und in der Beratung von Studierenden unter der doppelten Herausforderung von wissenschaftlicher Theorie und Praxis. Außerdem beantwortet die DGB Jugend die wichtigsten Fragen von dual Studierenden rund um Geld und Recht – egal ob im Betrieb oder an der Hochschule.
DGB Bundesvorstand, Abteilung Jugend und Jugendpolitik

Hier kann man die Ausgabe der Soli extra zum Dualen Studium als PDF downloaden und hier kann man die Printausgabe bestellen.

 

Duales Studium und Sozialversicherung - das ist neu in 2012

1. Wen betrifft es?
Alle Studierenden:

  • in praxisintegrierten dualen Studiengängen (Es wird die Sozialversicherungspflicht wieder eingeführt)1
  • in ausbildungsintegrierten dualen Studiengängen und jede andere Art dualer Studiengänge (Es wird die bereits geltende Sozialversicherungspflicht erstmals verbindlich im Gesetz festgelegt).

1Duale Studiengänge, bei denen neben dem Studium zahlreiche Praxisphasen, meist in ein und demselben Betrieb, absolviert werden, ohne dass dadurch neben dem Hochschulabschluss ein weiterer Abschluss erworben wird.


2. Was bedeutet es?
Wer im dualen Studium vom Unternehmen Geld erhält, muss aus diesem Entgelt Beiträge in die Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung zahlen. Die Höhe der Beiträge ist von der Höhe des Entgeltes abhängig.
Ausnahme:
Wenn das monatliche Entgelt höchstens 325 Euro beträgt,  trägt das Unternehmen allein die Sozialversicherungsbeiträge (Regelung wie bei Auszubildenden).
Achtung:
Als Entgelt gilt jede Zahlung des Unternehmens, in dem der praktische Teil des dualen Studiums absolviert wird. Ganz gleich, ob sie Vergütung, Stipendium oder sonst wie genannt wird.


3. Ist das gut oder schlecht?
Abhängig von der Höhe des monatlichen Bruttoentgeltes bleibt den Studierenden in praxisintegrierten dualen Studiengängen durch die Neuregelung zukünftig etwas mehr oder etwas weniger Geld. Denn zuletzt fielen für sie zwar keine einkommensabhängigen Pflichtbeiträge zur Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung an, aber sie mussten sich trotzdem pflegeversichern. Dafür kam in der Regel nur die studentische Krankenversicherung mit ihren Pauschalbeiträgen in Frage – und die haben das Nettoeinkommen auch ordentlich gedrückt.
Das sind die Vorteile der neuen Regelung:

  • Die pauschalen Beiträge zur studentischen Krankenversicherung und Pflegeversicherung fallen weg. Dafür beteiligt sich der Arbeitgeber, der bisher nur Rentenversicherungsbeiträge tragen musste, nun an den Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung. Das entlastet vor allem  Studierende mit einem Monatsentgelt von weniger als 800 Euro.
  • Weil jetzt einkommensabhängige Beiträge zur Krankenversicherung entrichtet werden, entstehen nicht nur Ansprüche auf Behandlung und Rehabilitation, sondern z.B. auch auf Krankengeld (wenn man mehr als sechs Wochen krankgeschrieben ist) und Mutterschaftsgeld, die normale studentisch Versicherte nicht haben.
  • Zusätzlich entstehen Ansprüche auf Arbeitslosengeld. Wer am Ende des dualen Studiums keinen Job bekommt, hat dann ein Jahr lang Anspruch auf Arbeitslosengeld in Höhe von 60 Prozent des bisherigen Nettolohns. Das ist besser, als auf ALG II mitsamt seiner demütigenden Offenlegung aller persönlichen Finanzen angewiesen zu sein.

Diesen Vorteilen stehen je nach höhe des Entgelts und bisheriger Versicherungsart Veränderungen in der Nettovergütung bei den dual Studierenden gegenüber. Je nach entsprechenden Ausgangsfaktoren, wird diese in Zukunft höher oder geringer ausfallen.


4. Was muss ich tun?

  • Wer schon immer Beiträge in alle Zweige der Sozialversicherung zahlt (das gibt es auch bei Studierenden im praxisintegrierten dualen Studium), muss gar nichts tun.
  • Wem bisher keine Beiträge zur Arbeitslosen-, Pflege- und Krankenversicherung vom Arbeitgeber abgezogen wurden: Die Arbeitgeber und Krankenkassen sind verpflichtet, die Änderungen automatisch vorzunehmen. Wenn sich bis Ende Januar weder Arbeitgeber noch Krankenkasse wegen der neuen Rechtslage gemeldet haben und gar der Lohnzettel für Januar so aussieht wie die bisherigen, sollte man selbst aktiv werden. Denn auch wenn es jetzt vergessen wird – eines Tages fällt es der Krankenkasse auf und dann kann sie Beiträge bis zu vier Jahren rückwirkend nachträglich einfordern.
  • Wer bisher Pauschalbeiträge zur studentischen Krankenversicherung gezahlt hat, sollte ebenfalls nichts tun müssen. Man kann freilich, um auf Nummer sicher zu gehen, seiner Krankenkasse mitteilen, dass er/sie ab Januar aus seinem Einkommen versichert ist. Einzugsermächtigung oder Dauerauftrag können gelöscht werden. Wer das verpasst, hat aber kein Geld verloren: Zuviel gezahlte Beiträge werden zurückerstattet – das kann aber eine Weile dauern.
  • Wer bisher bei einer gesetzlichen Krankenkasse familienversichert war, weil das monatliche Einkommen 365/400 Euro nicht überschritten hat, muss sich vielleicht umstellen. Zahlt der Ausbildungsbetrieb höchstens 325 Euro/Monat, ändert sich wenig: Der Betrieb trägt die Kosten für die Krankenversicherung, für die Studierenden fallen keine zusätzlichen Kosten an. Zahlt der Ausbildungsbetrieb mehr als 325 Euro/Monat, werden auch für die Studierenden Beiträge zur Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung fällig.
  • Wer bisher bei seinen Eltern privat krankenversichert war, muss sich nun gesetzlich krankenversichern. Am besten ist, selbst eine Krankenkasse auszusuchen – die Beitragssätze sind zwar bei allen gleich hoch, aber einige Kassen nehmen Zusatzbeiträge und einige bieten zusätzliche Leistungen an. Informieren kann sich lohnen.

    Wichtig:
    Für gesetzliche Versicherte ist weder ein Wechsel der Krankenkasse noch der Versichertenkarte nötig.

5. Was muss ich sonst noch wissen?

  • Kindergeld? Bisher gab es beim Kindergeld eine strenge Zuverdienstgrenze. Die fällt zum Jahresbeginn 2012 weg. Dann darf, wer über 18 und unter 25 Jahren alt ist, neben einem Studium oder in einer Ausbildung so viel verdienen, wie er/sie mag – der Kindergeldanspruch bleibt bestehen.
  • BAföG? Wer bisher im dualen Studium BAföG erhalten hat, bekommt es auch weiterhin. Die Änderung im Sozialversicherungsrecht hat keine Auswirkungen auf den BAföG-Anspruch. Allerdings sollte es dem BAföG-Amt angezeigt werden, wenn sich das Nettoentgelt ab Januar ändert. Das könnte letztlich auch die Höhe der BAföG-Leistungen beeinflussen.
  • Arbeitsrecht? Am arbeitsrechtlichen Status im Betrieb ändert sich nichts. Dual Studierende sind zu ihrer Berufsausbildung beschäftigt, sie können Betriebsräte und Jugendauszubildendenvertretungen mitwählen und werden in immer mehr Betrieben auch von tariflichen Regelungen erfasst.
  • Anwartschaftszeit? Anspruch auf Arbeitslosengeld hat nur, wer, wenn er/sie arbeitslos wird, innerhalb der vergangenen zwei Jahre mindestens zwölf Monate Beiträge zur Arbeitslosenversicherung gezahlt hat. Studierende in praxisintegrierten dualen Studiengängen, die im kommenden Jahr das Studium abschließen, haben daher bei Studienende in der Regel keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld. Ansonsten reicht die Dauer eines dualen Studiums aus, um am Ende Anspruch auf Arbeitslosengeld zu erhalten.

Mehr Infos gibt´s bei der DGB-Jugend sowie in der Broschüre "Gemeinsam mehr erreichen" (ca 1,7 MB) der ver.di-Jugend.

 
 

Wichtig ist das Netzwerken – die Gewerkschaft ver.di ist mein Netz, in das ich mich fallen lassen kann. Nur gemeinsam sind wir stark und bilden ein Gegengewicht zum Arbeitgeber.

Bettina B., freigestellte Betriebsrätin, Stuttgart