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Gehaltsindex Kurzversion

Die IT-Branche ist weiterhin geprägt durch Dynamik und Veränderung. Das spiegelt sich auch in der Gehaltsstruktur der Branche wider. Während ca. 35 Prozent der Beschäftigten der IT-Branche in großen Unternehmen arbeiten, wo in der Regel Tarifverträge gelten, anhand derer sehr genau definiert werden kann, was gearbeitet wird und wie viel verdient wird und welche Qualifikationen für die Tätigkeit notwendig sind, sieht es bei der Mehrzahl der Beschäftigten in der IT-Branche anders aus: Ca. 65 Prozent der Beschäftigten arbeiten in kleinen und mittleren Betrieben. Dort ist in der Regel kein Tarifvertrag vorhanden und somit ist Aushandeln des Lohnes Sache von jedem Einzelnen. Dabei passiert es gerade Beschäftigten, die erst in die Branche eingestiegen sind, häufig, dass sie weit unter dem durchschnittlichen Gehalt liegen.
 
Schon seit nunmehr fünfzehn Jahren beschäftigen sich ver.di bzw. die Quellgewerkschaften von ver.di mit der Dokumentation von Gehältern in der IT-Branche. 1996 erschien erstmals der HBV-Index, der – bis zum Jahr 2000 alljährlich überarbeitet – eine Dokumentation eines Vergütungstarifvertrages (VTV) für den Bereich Informationstechnologie bot. Im Jahr 2006 haben wir erstmals eine andere Form eines Gehaltsvergleichs, nicht mehr in der Form eines Vergütungstarifvertrages, sondern als Gehaltsübersicht über eine Vielzahl von Berufen in den unterschiedlichsten Tätigkeitsfeldern der Informationstechnologie vorgestellt. Die überwältigende Nachfrage hat uns darin bestärkt, dass dies eine richtige Entscheidung war. Mit dieser neuen Ausgabe eines Gehaltsvergleiches – wiederum von ver.di veröffentlicht mit Unterstützung der Initiative ICH BIN MEHR WERT – wollen wir den Beschäftigten im IT-Bereich weiterhin eine aktuelle Darstellung über die erreichten Gehälter in der Branche zur Verfügung stellen. Sie ist ebenfalls nutzbar für Beschäftigte in IT-Abteilungen anderer Branchen.
 
In unserer Dokumentation wurden nicht fiktive „Wunschgehälter“ als Grundlage für die zehn Gehaltsfestlegungen genommen, sondern eine Analyse und Auswertung von tatsächlich gezahlten Gehältern. Sie basiert zum einen auf einer von uns regelmäßig durchgeführten Untersuchung, die sich auf zwei größere und zehn kleinere Unternehmen der IT-Branche mit insgesamt ca. 70.000 Beschäftigten bezieht. Zum anderen haben wir eine Vielzahl von aktuellen Gehaltsanalysen unterschiedlicher Herausgeber analysiert, um auch dort Anregungen für unsere Dokumentation zu finden.
 
Orientiert wurde sich dabei an den Einkommen der in der jeweiligen Position drei bis fünf Jahre arbeitenden Beschäftigten. Die Gehaltshöhen spiegeln damit den Mittelwert wider, nicht den Maximalwert. Die festgestellten Bandbreiten je Gehaltsgruppe, bezogen auf Berufserfahrung / Kenntnisse, lagen zwischen -15 und +15 Prozent um den Mittelwert. Die Gehälter basieren auf einer Wochenarbeitszeit von 37,5 Stunden. Die Dokumentation ist damit eine Darstellung der tatsächlich erreichten Gehälter für die aufgeführten Positionen.
 
Anhand unserer Erfahrungen und der Rückmeldungen aus den Betrieben decken dabei die aufgeführten Positionen rund 95 Prozent aller im IT-Bereich vorhandenen Tätigkeiten ab. Wir gehen davon aus, dass alle von uns vorgestellten Regelungen auch den betrieblichen Gegebenheiten angepasst werden können, z. B. bei unterschiedlichen Stellenbezeichnungen.
 
Es wäre jedoch völlig illusionär, davon auszugehen, dass bei der vorhandenen heterogenen Struktur des IT-Bereiches alle unterschiedlichen betrieblichen Realitäten in unseren Dokumentationen erfasst werden könnten. In den letzten Jahren haben bereits in einer Reihe von IT-Betrieben Gespräche zur Frage Tarifvertrag / Haustarifvertrag stattgefunden und die Aufmerksamkeit für Gehaltsregelungen hat deutlich zugenommen. Jedoch haben wir in zahlreichen Diskussionen festgestellt, dass zunächst die Vorbehalte gegen kollektive Regelungen, sei es Betriebsvereinbarung oder Tarifvertrag, bei vielen Beschäftigten relativ groß waren. Wir haben jedoch auch festgestellt, dass diese Vorbehalte nach diesen Diskussionen deutlich geringer waren, spätestens dann, wenn erkannt wurde, dass kollektive Regelungen die individuellen Ansprüche nicht gefährden, sondern unterstützen.
 
Wir bieten daher allen Betriebsräten weiterhin unsere Unterstützung und Beratung an, die sich momentan oder in Zukunft mit der Regelung von Sachgebieten befassen, die in unserer Dokumentation angesprochen werden. Eine Übersicht der Kontaktpersonen bei ver.di befindet sich im Anhang der Gehaltsanalyse.
 
 
               Robert Killer                                                                          Michael Jäkel
Vorsitzender der Bundesfachgruppe IT/DV                     Bundesfachgruppenleiter IT/DV
 

Beispiel Gehaltsgruppen:

Gehaltsgruppe 1

Qualifikation:
Einfache schematische Tätigkeiten, die nach kurzer Einarbeitung ausgeübt werden können.
Gehaltsgruppe 2

Qualifikation:
Zur Ausübung der Tätigkeiten ist keine abgeschlossene Berufsausbildung erforderlich, sie setzt aber bestimmte Vorkenntnisse und/oder Fertigkeiten voraus. Sie können durch Einarbeitung/ Anlernen erworben werden.
Gehaltsgruppe 3

Qualifikation:
Zur Ausübung der Tätigkeiten ist eine abgeschlossene Berufsausbildung erforderlich bzw. längere sachbezogene Berufserfahrung. Es sind Durchführungsaufgaben mit normaler Schwierigkeit zu erfüllen. Die Ausübung der Tätigkeit erfolgt nach Anweisung und teilweise selbständig.
Gehaltsgruppe 4

Qualifikation:
Zur Ausübung der Tätigkeit sind Berufskenntnisse erforderlich, die in der Regel durch eine abgeschlossene Berufsausbildung oder durch sachbezogene Berufserfahrung erworben wurden, sowie Kenntnisse im organisatorischen und technischen Ablauf des Tätigkeitsfeldes. Es sind einfache Entwicklungsarbeiten bzw. schwierige Durchführungsaufgaben tätigkeitsbestimmt auszuführen. Die Ausübung der Tätigkeit erfolgt nach Anweisung und überwiegend selbständig.
Gehaltsgruppe 5

Qualifikation:
Zur Ausübung der Tätigkeit sind gründliche Kenntnisse, erworben in der Regel durch eine fachbezogene Berufsausbildung, ergänzt durch sachbezogene Berufserfahrung oder Fortbildung, erforderlich. Es sind Entwicklungsaufgaben mit normaler Schwierigkeit bzw. Durchführungsaufgaben mit erhöhter Schwierigkeit tätigkeitsbestimmt auszuführen. Die Tätigkeit wird nach Vorgaben selbständig ausgeführt.
Gehaltsgruppe 6

Qualifikation:
Zur Ausübung der Tätigkeit sind vielseitige theoretische und praktische Kenntnisse notwendig, wie sie in der Regel durch einen Fachhochschulabschluss oder durch eine längere Berufs- und Betriebserfahrung erworben werden. Es sind selbständig Entwicklungsaufgaben mit erhöhter Schwierigkeit weitestgehend eigenverantwortlich bzw. Durchführungsaufgaben mit hoher Schwierigkeit tätigkeitsbestimmt auszuführen.
Gehaltsgruppe 7

Qualifikation:
Zur Ausübung der Tätigkeit ist in der Regel ein Fachhochschulabschluss erforderlich. Die notwendigen Qualifikationen können auch durch Schulungen oder durch eine längere Berufs- und Betriebserfahrung erworben werden. Es sind selbständig Entwicklungsaufgaben mit hoher Schwierigkeit bzw. eigenverantwortlich Durchführungsaufgaben mit besonderer Schwierigkeit auszuführen. Es sind Tätigkeiten, die umfangreiche theoretische und praktische Kenntnisse erfordern, selbständig und eigenverantwortlich auszuführen bzw. Tätigkeiten, die die Führung einer Gruppe beinhalten.
Gehaltsgruppe 8

Qualifikation:
Zur Ausübung der Tätigkeit sind in der Regel ein Hochschulabschluss sowie umfassende theoretische und praktische Kenntnisse erforderlich. Die notwendigen Qualifikationen können auch durch Schulungen oder durch eine längere Berufs- und Betriebserfahrung erworben werden. Es sind selbständig schwierige Entwicklungsaufgaben zu lösen bzw. Personalverantwortung zu tragen. Die Personalverantwortung kann die Unterweisung, die Anleitung sowie die Weisungsbefugnis gegenüber nachgeordneten MitarbeiterInnen umfassen. Die Tätigkeit kann auch externe Kontakte umfassen.
Gehaltsgruppe 9

Qualifikation:
Zur Ausübung der Tätigkeit ist in der Regel ein Hochschulabschluss sowie vielseitige Fachkenntnisse bzw. besondere theoretische Kenntnisse erforderlich. Die notwendigen Qualifikationen können auch durch Schulungen oder eine längere Berufs- und Betriebserfahrung erworben werden. Es sind selbständig vielgestaltige schwierige Aufgaben zu lösen bzw. Personalverantwortung zu tragen. Die Personalverantwortung umfasst den Einsatz, die Anleitung, die Unterweisung ebenso wie die Weisungsbefugnis gegenüber nachgeordneten MitarbeiterInnen. Diese Tätigkeit umfasst auch externe Kontakte mit teilweiser Vertretungsbefugnis.
Gehaltsgruppe 10

Qualifikation:
Die Tätigkeit ist mit besonderen Schwierigkeiten und Dispositionsbefugnis verbunden. Sie setzt selbständige und eigenverantwortliche Arbeit sowie besondere Fachkenntnisse voraus. Sie ist verbunden mit der Fähigkeit zur Personalführung. Die Weitergabe des Spezialfachwissens an MitarbeiterInnen ist ebenso erforderlich wie die Koordination mit anderen Bereichen. Ein Hochschulabschluss ist für diese Tätigkeit in der Regel die Voraussetzung. Die notwendigen Qualifikationen können auch durch Schulungen oder durch eine längere Berufs- und Betriebserfahrung erworben werden. Diese Tätigkeit umfasst auch externe Kontakte mit Vertretungsbefugnis.
 
 

Die IT-Branche wächst wie noch nie. Und Outsorcing ist auch der IT-Branche immer wieder ein großes Thema. Ich setze mich gemeinsam mit ver.di dafür ein, dass alle in dieser Branche zu guten Konditionen eingesetzt werden!

Daniela C., Projektmanagerin, Frankfurt / M