Einen rechtssicheren Anspruch auf die tarifvertraglich ausgehandelten Leistungen haben nur Mitglieder der verhandelnden Gewerkschaft. Für sie gilt der Tarifvertrag verbindlich und die Ansprüche können auch gerichtlich eingeklagt werden. Das regelt das Tarifvertragsgesetz.
In der Regel wird der Tarifvertrag auf alle Beschäftigten angewandt. So möchte der Arbeitgeber verhindern, dass Belegschaften geschlossen in die Gewerkschaft eintreten, um in den Genuss der tariflichen Leistungen zu kommen. Wer kein Mitglied ist, hat aber keinen rechtlichen Anspruch auf die Leistungen, sondern bekommt sie vom Arbeitgeber nur auf Vertrauensbasis gewährt.
Freiwilligkeit bietet aber nicht den Schutz eines kollektiven Vertragswerks mit Nachwirkung.
Nur Gewerkschaftsmitglieder haben einen rechtsverbindlichen Anspruch auf die tarifvertraglichen Leistungen. Mit ver.di haben sie einen starken Partner, der sie in arbeitsrechtlichen Fragen berät. Der ver.di Rechtsschutz sorgt dafür, dass Mitglieder ihre Ansprüche ohne eigenes finanzielles Risiko gerichtlich einfordern und durchsetzen können.
Als Betriebsrat vertrete ich die Interessen der Beschäftigten gegenüber dem Arbeitgeber. Mit ver.di habe ich dabei einen starken Partner an meiner Seite. Denn gemeinsam können wir am meisten bewirken. Deshalb engagiere ich mich gewerkschaftlich.
Thomas S., Eskalationsmanager, Halle
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