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ver.di verhindert Kündigungen bei IBM

Eigentlich sollten bei IBM im Jahr 2017 fast 1000 Stellen abgebaut werden, doch ver.di organisierte den Widerstand. Mit Erfolg: Am 30. Juni 2017 kündigte IBM-Arbeitsdirektor Norbert Janzen im IBM-Konzernbetriebsrat, an, grundsätzlich auf Revisionen in den anhängigen Kündigungsschutzklagen verzichten zu wollen. Die betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sollen noch ein finales Angebot zum freiwilligen Ausscheiden aus dem Unternehmen erhalten und ansonsten ab dem 1. August wieder zu den alten Beschäftigungsbedingungen in ihren Business Units weiterarbeiten.

Der Verzicht der Revision ist das Ergebnis konsequent durchorganisierten Protests der ver.di-Betriebsgruppen im IBM-Konzern, starker Verhandlungsleistung in den Betriebsrats- und Gesamtbetriebsratsgremien, einer hervorragenden Arbeit des gewerkschaftlichen Rechtsschutzes, der mit Tarifverträgen mit beschäftigungssichernden Elementen argumentieren konnte, und geschickter Einflussname in den Aufsichtsratsgremien der IBM. Dies ist der Hintergrund der Entscheidung der IBM. Ohne eine starke Gewerkschaft wären die noch ausstehenden Kündigungen nicht verhindert worden.

Eine Chronik:

Im November 2015 tagte in Brüssel der European Works Council (EWC – Eurobetriebsrat der IBM). Immer wenn Personalmaßnahmen geplant sind, die Beschäftigte in mehr als einem europäischen Land betreffen, muss der EWC entsprechend seiner Rechte – Information and Consultation – eingebunden werden. In der veröffentlichten Position des EWC, der sogenannten Opinion, heißt es: „It is estimated that the workload of more than half of the current onshore GTS IS employees around Europe will be moved out of the local country organisations and transferred towards IBM International Delivery Centres. (…) This will require additional and substantial restructuring actions. (…) Both voluntary and involuntary approaches will be required. (…) The EWC foresees significant workforce reductions in GBS Europe“ (http://rsuibmsegrate.altervista.org/20151110.htm).
Hochgerechnet mit den Beschäftigungszahlen der IBM in Deutschland ließ sich daraus ein erwartbarer Personalabbau von ca. 3000 Stellen in Deutschland ableiten.
Am 20. November 2015 berichtete die Wirtschaftswoche dann unter der Überschrift „Abbau von 3000 Stellen in zwei Jahren“ über die Lage: „Nach Hochrechnungen der Dienstleistungsgewerkschaft
Verdi dürften in den kommenden zwei Jahren rund 3000 Arbeitsplätze in Deutschland wegfallen – das wären 18 Prozent der 16 500 hiesigen IBMler. ‚2500 davon scheinen den Planungen zufolge bereits relativ fix zu sein‘, sagt Bert Stach, bei Verdi zuständig für IBM und Mitglied des Aufsichtsrats von IBM Deutschland. Jeweils 1000 bis 1200 Stellen sollen in der Beratungssparte Global Business Solutions sowie der Outsourcingsparte Global Technology Solutions wegfallen; dazu nicht weiter spezifizierte Stellen in anderen Bereichen. Offenbar hat das IBM-Management den Europäischen Betriebsrat bereits über die Maßnahmen in Kenntnis gesetzt“ (http://www.wiwo.de/unternehmen/it/ibm-deutschland-konzern-will-3000-stellen-streichen/12610666.html).
Wenige Tage später, am 27. November 2015, reagiert IBM auf die Presseberichte – allerdings nur gegenüber Wolfgang Zeiher und Bert Stach. Die IBM sprich von „Schadensersatzansprüchen, die sich gegebenenfalls aus (…) Spekulationen ergeben können“ und bringt sogar strafrechtliche Konsequenzen ins Spiel.

Es folgten etliche Monate, in denen anstehende Maßnahmen befürchtet und in IBM-Führungskreisen wohl geplant wurden.
Es war dann kurz nach 03.00 Uhr morgens am 30. März 2016, als die Vertreterinnen und Vertretern der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in den Aufsichtsräten der IBM die über geplante Personalrestrukturierungen informiert wurden. Es war das erste Mal in diesem Zusammenhang, dass die IBM-Geschäftsführung eindeutig erklärte, dass sie betriebsbedingte Kündigungen nicht ausschließen könne.
Am selben Tag wurden ebenfalls die entsprechenden Gesamtbetriebsratsgremien und der Konzernbetriebsrat informiert.
Die ver.di-Tarifkommission im IBM-Konzern reagierte zusammen mit den Vorständen der ver.di-Betriebsgruppen im IBM-Konzern umgehend und veröffentlichte bereits am 30. März 2017 wenige Stunden nach der Ankündigung des Personalabbaus ihren Protest als offenen Brief an die Geschäftsführung. Darin wird der IBM vorgeworfen, die massiven Managementfehler der vergangenen Jahre nun auf dem Rücken der Belegschaft auszutragen. Der Stellenabbau sei eine falsche Entscheidung. Sie schaffe in der IBM eine verstärkte Atmosphäre der Angst. Um in die Zukunft der IBM zu investieren, fordern ver.di-Tarifkommission und die ver.di-Betriebsgruppenvorsitzenden im IBM-Konzern die IBM auf, die geplanten Stellenstreichungen zurückzunehmen und wieder in das wichtigste Kapital zu investieren, dass die IBM hat: Die IBMerinnen und IBMer mit ihren Ideen und ihrem Engagement (http://www.ich-bin-mehr-wert.de/news/ibm_tarif_update/ibmnewsletter-2016/ibmnewsletter20160330-2).

Von nun an organisierten die ver.di-Betriebsgruppen im IBM-Konzern den Protest gegen die Stellenstreichungen, über den im Folgenden regelmäßig von der regionalen und überregionalen Presse berichtet wurde.

  • Am  22. April 2016 gingen die Beschäftigten am Standort Frankfurt (Sossenheim) zu einem Aktionstag vor die Tür (http://www.ich-bin-mehr-wert.de/news/ibm_tarif_update/ibmnewsletter-2016/ibmnewsletter20160422/).
  • Am 25. April 2016 erreichten die Kolleginnen und Kollegen aus der ver.di-Betriebsgruppe IBM-Hannover mit einer klug terminierten Aktion maximale Aufmerksamkeit. Ihr Protest zur Hannover Messe am Tag des Besuchs des US-Präsidenten Barack Obama wurde von der Presse weltweit aufgegriffen (http://www.ich-bin-mehr-wert.de/news/ibm_tarif_update/ibmnewsletter-2016/ibmnewsletter20160425/). Die Hannoveraner Kolleginnen und Kollegen setzten ihren Protest noch über mehrere Monate mit regelmäßigen Mittagspausenaktionen in der Kantine fort.
  • Der nächste große Aktionstag fand am 4. Mai 2016 in Ehningen vor der Deutschen IBM-Konzernzentrale statt. Auch dieser Termin war bewusst gewählt worden, da an diesem Tag ein Besuch von Diane Gherson, Senior Vice President, Human Resources, IBM, aus Armonk in Ehningen angesetzt war (http://www.ich-bin-mehr-wert.de/news/ibm_tarif_update/ibmnewsletter-2016/ibmnewsletter20160504/). Tatsächlich war die Demonstration der fast 1000 IBMerinnen und IBMer nicht zu übersehen und zu überhören. Im Nachgang kam es zu einem Gespräch zwischen Diane Gherson und Wolfgang Zeiher in dem der KBR-Vorsitzende die ver.di-Positionen und Forderungen zum Stellenabbau erläuterte.
  • Der 17. Mai 2016 war bei IBM dann der schwarze Dienstag. Beschäftigte im ganzen Konzern in Deutschland erschienen schwarz gekleidet zur Arbeit, um ihren Protest gegen den Stellenabbau sichtbar zu machen (http://www.ich-bin-mehr-wert.de/news/ibm_tarif_update/ibmnewsletter-2016/ibmnewsletter20160517/).
  • Am 18. Mai 2016 demonstrierten die Beschäftigten der IBM-Lokation Berlin gegen den Stellenabbau (http://www.ich-bin-mehr-wert.de/news/ibm_tarif_update/ibmnewsletter-2016/ibmnewsletter20160518/).
  • In Chemnitz fand am 10. Juni 2016 ein Aktionstag gegen den Stellenabbau statt ()http://www.ich-bin-mehr-wert.de/news/ibm_tarif_update/ibmnewsletter-2016/ibmnewsletter20160610/.
  • Einen starken Aktionstag organisierten die ver.di-Kolleginnen und -Kollegen in Düsseldorf am 7. Juli 2016 (http://www.ich-bin-mehr-wert.de/news/ibm_tarif_update/ibmnewsletter-2016/ibmnewsletter20160707/).

Ergebnis -> Andauernder öffentlicher Druck

Gleichzeitig liefen die Verhandlungen zu Sozialplänen und Interessensausgleichen zwischen den Verhandlungskommissionen der Gesamtbetriebsräte der IBM Deutschland Business & Technology Services GmbH, der IBM Deutschland Global Business Solutions GmbH und der IBM Deutschland Management & Business Support GmbH sowie – im Fall Hannover – des örtlichen Betriebsrates. Die Verhandlungen waren zäh und anstrengend, drohten mehrfach zu scheitern und endeten erst kurz vor der Abschlussfrist, die es der IBM formal ermöglichte zum 30. September 2016 betriebsbedingte Kündigungen aussprechen zu können. Die Verhandlungskommissionen haben vor dem Hintergrund der gesetzlichen Möglichkeiten ein sehr gutes Verhandlungsergebnis erzielt. Sozialpläne und Interessensausgleiche sind allerdings kein Mittel um Kündigungen zu verhindern.
Während der Verhandlungen fanden zahlreiche Betriebsversammlungen in den jeweiligen Lokationen der betroffenen Gesellschaften statt. Die Rechts- und Wirtschaftsberater der verhandelnden Betriebsräte sowie der jeweilige Gesamtbetriebsrat informierten – auch per Mail – die Beschäftigten über den aktuellen Stand der Verhandlungen und die oft mangelnde Bereitschaft des Arbeitgebers, sich zu bewegen.

Ergebnis -> Sozialpläne

Bereits zu diesem Zeitpunkt zeichnete sich eine Klagewelle gegen die Kündigungen ab, auf die die Rechtsschutzsekretärinnen und -sekretäre vom ver.di- und DGB-Rechtsschutz besonders vorbereitet wurden. Zusammen mit Mitgliedern der Tarifkommission und aus den Gesamtbetriebsräten organisierte Bert Stach als ver.di-Konzernbetreuer für IBM mehrere Telefon- und Online-Qualifizierungen und stellte regelmäßig neue Hintergrundmaterialien zur Verfügung. So erhielten die gewerkschaftlichen Rechtsschützinnen und Rechtsschützer differenzierte Informationen zu den Sozialplänen und ihren Hintergründen, den beschäftigungssichernden Regelungen in den Tarifverträgen sowie zu den Arbeits- und Betriebsstrukturen der IBM. Eine besonders wichtige Funktion zur Beschäftigungssicherung haben der § 5.2 des Tarifvertrages Entgeltrahmen, der regelt, dass beim betriebsbedingten Wegfall eines Arbeitsplatzes der Arbeitgeber einen gleichwertigen Arbeitsplatz anzubieten hat und der § 5.2 des Tarifvertrages Allgemeine Beschäftigungsbedingungen, der Beschäftigten ab dem 53. Lebensjahr einen besonderen Kündigungsschutz sichert.

Ergebnis -> Rechtsschutz mit Tarifverträgen, die Beschäftigung sichern

Im September 2016 versendete IBM dann Kündigungen an 600 IBMerinnen und IBMer – mehr als 300 hatten inzwischen das Abfindungsangebot des Sozialplans angenommen. „Jobkiller: IBM versendet Kündigungen“, titelte das entsprechende IBM-Update auf ich-bin-mehr-wert.de am 19. September 2017, in dem das Vorgehen der IBM wieder deutlich kritisiert wurde. „Der IT-Gigant IBM hat seine Abkehr von einem Unternehmen, das sichere und gute Arbeitsplätze bietet, endgültig vollzogen. Ungefähr 600 Beschäftigte erhalten im September eine Kündigung“, schrieb Bert Stach (http://www.ich-bin-mehr-wert.de/news/ibm_tarif_update/ibmnewsletter-2016/ibmnewsletter20160919/).
Letztendlich reichten über 300 IBMerinnen und IBMer eine Kündigungsschutzklage ein. Eine Kündigungsschutzklage ist die einzige juristische Möglichkeit eine Kündigung auf ihre Rechtmäßigkeit zu überprüfen. Kündigungen fallen unter das Arbeitsrecht. So unrechtmäßig eine Kündigung auch erscheinen mag – strafrechtliche Relevanz ist nicht konstruierbar. So kommt bei unrechtmäßigen Kündigungen auch kein Kündigungsschutzeinsatzkommando – jeder Fall muss vor einem Arbeitsgericht einzeln überprüft werden und das kostet Zeit und Nerven.
Es folgte also eine Phase, in der die Auseinandersetzung um die Stellenstreichung bei IBM nun auch vor deutschen Arbeitsgerichten ausgetragen wurde. Der gewerkschaftliche Rechtsschutz hat sich dabei außerordentlich bewährt: Er hat die IBMerinnen und IBMer vor Gericht erfolgreicher vertreten als freie Anwälte! Dennoch bedeutete ein erstinstanzliches Urteil keinesfalls das Ende des Verfahrens. Die IBM legte in allen vorliegenden Fällen Revision ein.
Die Kolleginnen und Kollegen, die Kündigungsschutzklagen gegen IBM eingereicht haben, haben Rückgrat und Stärkte demonstriert und großem Respekt verdient. Bis zu einem letztinstanzlichen Urteil kann eine lange Zeit vergehen, die nicht nur die Betroffenen fordert, sondern auch die  Familienangehörigen betrifft, die dies mittragen und durchleiden müssen.

Ergebnis -> Alle erstinstanzlichen Urteile der vom ver.di- und DGB-Rechtsschutz geführten Verfahren wurden gewonnen.

Die Kritik am Stellenabbau der IBM hielt weiter an. Die Betriebsräte der IBM Deutschland GmbH und der IBM Deutschland Management & Business Support GmbH diskutierten am 23. November 2016 zu einer Betriebsräteversammlung über den Stellenabbau im IBM Konzern. Am Ende der gut dreistündigen Diskussion bestand breiter Konsens darüber, dass die verschiedenen Mitbestimmungsgremien im IBM Konzern sich zukünftig noch enger miteinander vernetzen müssen, um unter dem Dach des Konzernbetriebsrates eine breite Front gegen das Personalmanagement der IBM Geschäftsleitung aufbieten zu können. Eine noch breitere Solidarisierung der Belegschaft mit den Mitbestimmungsorganen und ver.di ist Voraussetzung hierfür.
Mit Beginn des Jahres 2017 zeigte sich, dass Kündigungsschutzprozesse durch die von der IBM eingelegte Revision einen langwierigen nervenaufreibenden Verlauf nehmen können. Obwohl die jeweiligen Arbeitsgerichte einen Weiterbeschäftigungsanspruch entschieden hatten, wurden immer wieder sogenannte Exit-Gespräche geführt. Betroffenen Kolleginnen und Kollegen berichteten von Versetzungen quer durch Deutschland. Zum Jahrestag der Ankündigung des Stellenabbaus rückte ver.di das Thema wieder auf die Agenda (http://www.ich-bin-mehr-wert.de/news/ibm_tarif_update/ibmnewsletter-2017/ibmnewsletter20170330/).
In den Sitzung der IBM-Aufsichtsräte am 19. Mai 2017 kam es dann fast zu einem Eklat: Die Vertreterinnen und Vertreter der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer formulierten scharfe Kritik am Vorgehen der IBM. Besonders im Fokus stand der Umgang mit Beschäftigten, die erstinstanzliche Kündigungsschutzklagen gewonnen hatten. Dieses Mal reagierte IBM auf die anhaltende Kritik und bot an, in Verhandlungen nach einem Verfahren zu suchen, um Lösungen für die jeweiligen Einzelfälle zu suchen. Die Vertreterinnen und Vertreter der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beauftragten daraufhin Wolfgang Zeiher als stellvertretenden Vorsitzenden des Aufsichtsrats der IBM Central Holding und Bert Stach als ver.di-Konzernbetreuer und Aufsichtsratsmitglied, diese Verhandlungen zu führen.
Zwischenstand der darauf folgenden Gespräche waren Überlegungen über die Einrichtung von Clearingstellen zur Vermeidung unbilliger Härten. Doch das reichte nicht aus. „Um zu einer betrieblichen Normalität zurückzukehren müssen die Revisionen in den Kündigungsschutzklagen vom Tisch“, forderte Wolfgang Zeiher.
Am 30. Juni 2017 kündigte die IBM nach weiteren Gesprächen mit Wolfgang Zeiher und Bert Stach an, grundsätzlich auf die Revisionen verzichten zu wollen. Die betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sollen noch ein finales Angebot erhalten und ansonsten ab dem 1. August wieder zu den alten Beschäftigungsbedingungen in ihren Business Units weiterarbeiten.

Ergebnis -> Hartnäckiges gewerkschaftliches Engagement und solidarisches Handeln haben sich gelohnt. Dafür braucht es bei IBM eine starke ver.di!

Der Umgang der IBM mit seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zeigt, wie wichtig die ver.di-Mitgliedschaft ist, damit eine starke Gewerkschaft eine klare Position zur Vermeidung des Arbeitsplatzverlustes für die Kolleginnen und Kollegen bezieht, denn weitere Personalmaßnahmen der IBM sind absehbar.
Alle, die sich zum Erhalt der Stellen und gegen den Jobkahlschlag engagiert haben gilt großer Dank!

 
 

Protest gegen den Stellenabbau bei IBM

 

 
Hintergrund des Stellenabbaus sind strategische Entscheidungen und nicht krisenartige ökonomische Notwendigkeiten. IBM erwirtschaftet weiterhin Gewinne und verausgabt weiterhin Milliarden für Aktienrückkaufprogramme und Dividenden. Dennoch stehen betriebsbedingte Kündigungen im Raum.
Der Geschäftsführung der IBM muss klar werden, dass sie so nicht mit ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern umgehen kann. Darum hat ver.di auf zu Aktionstagen gegen den Stellenabbau bei IBM aufgerufen:

 

Um unternehmerische Entscheidungen der IBM im Sinne der IBMerinnen und IBMer zu beeinflussen, müssen wir Arbeitskampffähigkeit herstellen!

 

 
Durch Arbeitskämpfe können unternehmerische Entscheidungen der IBM im Sinne der IBMerinnen und IBMer beeinflusst werden.
Das Recht zu streiken ist durch das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland gesichert. Streiks sind ein legitimes Instrument in der gewerkschaftlichen Interessenvertretung. Wenn eine Gewerkschaft zum Streik aufruft, dann haben die zum Streik aufgerufenen Beschäftigten ein verfassungsmäßiges Recht, ihre Arbeit niederzulegen. Das Gehalt wird an Streiktagen jedoch nicht gezahlt. ver.di-Mitglieder erhalten darum Streikgeld. Arbeitskämpfe sind kein Selbstzweck und mit hohem Aufwand verbunden. Sie funktionieren nur mit großer Geschlossenheit.
Arbeitskampffähigkeit ist sinnvollerweise dann gegeben, wenn mindestens die Hälfte der Beschäftigten ver.di-Mitglied ist.

 
 

 

Respekt, Anerkennung und Wertschätzung statt Rausschmiss!

Jaan Netzow
stellvertretendes Mitglied der ver.di-Tarifkommission im IBM-Konzern