Der kostenfreie Rechtsschutz wird ver.di-Mitgliedern gewährt, soweit sie zum Zeitpunkt der Entstehung eines Streitfalles mindestens drei Monate ordnungsgemäß Mitglied von ver.di sind und satzungsgemäßen Beitrag zahlen. Der Rechtsschutz ist eine freiwillige Mitgliederleistung. Bereits ab Beginn der Mitgliedschaft werden Rechtsauskünfte im Rahmen der Mitgliederbetreuung erteilt.
In den Infoveranstaltungen wurden etliche Fragen immer wieder gestellt, die hier kurz zusammengefasst werden:
- Welche Möglichkeiten hat der Einzelne bei einer Kündigungsschutzklage (Klage auf Weiterbeschäftigung, Klage auf höhere Abfindung, Klage gegen Ungleichbehandlung älterer Mitarbeiter [gedeckelte Abfindung] nach AGG, ...)?
Grundsätzlich wird bei einer Kündigungsschutzklage die Kündigung angefochten. Wenn ein Urteil gefällt wird, dann über die Frage, ob die Kündigung rechtmäßig war oder nicht.
- Wie lange ist Zeit, sich für eine Kündigungsschutzklage zu entscheiden?
Die Frist zur Einreichung einer Kündigungsschutzklage beträgt drei Wochen ab Zugang der Kündigung.
- Wie wirkt sich eine längere Abwesenheit, z.B. Urlaub auf die Klagefrist aus?
Wenn während einer längeren Abwesenheit mit einer Kündigung gerechnet wird, dann beginnt die Frist von drei Wochen zu laufen, sobald sich das Kündigungsschreiben im Briefkasten befindet. Darum ist es wichtig, während der Zeit der Abwesenheit eine Vertrauensperson zu beauftragen, den Briefkasten regelmäßig zu leeren, so dass sichergestellt werden kann, dass die Frist eingehalten werden kann, sofern Klage gegen die Kündigung erhoben werden soll.
- Gibt es während eines laufenden Kündigungsschutzprozesses einen Weiterbeschäftigungsanspruch?
Nach §102 Absatz 5 BetrVG gilt: Sofern der Betriebsrat der Kündigung fristgemäß widersprochen hat und sofern die Kündigungsschutzklage fristgemäß erhoben wurde hat die Arbeitnehmerin beziehungsweise der Arbeitnehmer für die Dauer des Verfahrens einen Anspruch auf Weiterbeschäftigung, die aber gegenüber dem Arbeitgeber geltend gemacht werden muss. Dieser gilt, bis ein rechtskräftiges Urteil gefällt worden ist. In dieser Zeit muss die/der Arbeitnehmer*in unter den bisherigen arbeitsvertraglichen Bedingungen weiterbeschäftigt werden.
- Was passiert, wenn der Kündigungsschutzprozess verloren wird?
Wenn die Kündigung durch das Gericht als wirksam erkannt wird, dann ist das Arbeitsverhältnis beendet. In dem Fall besteht Anspruch auf die Regelungen eines Sozialplans, sofern die Kündigung unter die Maßnahme eines Stellenabbaus fällt, zu dem ein Sozialplan ausgehandelt wurde.
- Wie lange dauert ein gerichtliches Kündigungsschutzverfahren?
Die Verfahrensdauer ist von Gericht zu Gericht verschieden. Zur Orientierung kann mit folgenden Zeitläuften gerechnet werden:
1. Instanz ca. zwischen drei bis fünf Monate
2. Instanz ca. weitere 15 bis 18 Monate
Aufgrund der Corona-Pandemie können sich die Abläufe verzögern.
- Zum 53. Geburtstag gab es ein Schreiben zur Unkündbarkeit (Kündigungsschutz für Mitarbeiter*innen von 53 - 62 Jahren) - darf da der Arbeitgeber überhaupt kündigen?
Nach dem 53. Geburtstag kann nur noch aus wichtigem Grund gekündigt werden. Was ein wichtiger Grund ist, ist oft strittig.
ver.di-Mitglieder erhalten Rechtsberatung und Rechtsschutz.
- Welche Tarifverträge kann ich zum Erhalt meines Arbeitsplatzes anführen?
Tarifvertragliche Regelungen zum Erhalt des Arbeitsplatzes gibt es keine. Es gibt Regelungen zur Beschäftigungssicherung. Als Nichtmitglied in ver.di kann es strittig sein, ob Tarifverträge überhaupt angeführt werden können. Für ver.di-Mitglieder gelten folgende Regelungen unmittelbar:
§ 5.2 Tarifvertrag Entgeltrahmen:
"FäIlt ein Arbeitsplatz betriebsbedingt weg, oder ändern sich betriebsbedingt die Anforderungen, so verpflichtet sich der Arbeitgeber, soweit möglich, dem/der betroffenen Mitarbeiter*in einen gleichwertigen Arbeitsplatz anzubieten. Sofern erforderlich erhält der/die Mitarbeiter/in eine entsprechende Umschulung."
§ 5.2 Tarifvertrag Allgemeine Beschäftigungsbedingungen
"Mitarbeiter/innen, die das 53., aber noch nicht das 62. Lebensjahr vollendet haben und dem Unternehmen mindestens drei Jahre angehören, können nur noch aus wichtigem Grund gekündigt werden."
- Für wen gelten die Tarifverträge?
Über Bezugnahmeklauseln können Tarifverträge mittelbar zu Geltung kommen. Unmittelbar gelten die zwischen ver.di und IBM abgeschlossenen Tarifverträge nur für ver.di-Mitglieder wie aus dem Paragraphen der Tarifverträge hervorgeht, der den Geltungsbereich regelt:
"Dieser Tarifvertrag gilt für alle Mitarbeiter/innen, die Mitglied in ver.di sind, mit Ausnahme der Mitarbeiter/innen, die aufgrund ihrer Tätigkeit oberhalb der höchsten Tarifgruppe eingestuft sind."