Als Schlichtung wird im Allgemeinen ein Verfahren verstanden, mit dem gegebenenfalls unter Hinzuziehung eines oder mehrerer Schlichter ein Kompromiss als Lösung eines Konfliktes gesucht werden soll. Schlichtungen können sowohl informell oder nach festen Regeln ablaufen.
In der Tarifpolitik ist eine Schlichtung, das beschreibt die Definition auf Wikipedia sehr treffend, „ein zwischen Gewerkschaften und Arbeitgebern vereinbartes Verfahren, um ins Stocken geratenen Tarifverhandlungen ohne Arbeitskampf zum Ende zu bringen.“
Zwischen ver.di und der IBM wurde eine Schlichtungsvereinbarung abgeschlossen die Regeln für ein Schlichtungsverfahren definiert. Sie besagt, dass ein Schlichtungsverfahren auf Antrag einer oder beider Parteien stattfindet, wenn Verhandlungen über den Abschluss eines Tarifvertrages gescheitert sind. Dazu muss eine der Parteien ablehnen, weiterzuverhandeln oder das Scheitern schriftlich erklären. Eines stellt die Schlichtungsvereinbarung auch klar: „Die Parteien sind verpflichtet, sich auf das Schlichtungsverfahren einzulassen.“
In der für IBM gültigen Schlichtungsvereinbarung ist ein zweistufiges verfahren vorgesehen.
Im ersten Verfahren besteht die Schlichtungsstelle aus je drei Mitgliedern von ver.di und IBM. Dieses Verfahren endet mit einem Schlichtungsspruch, der dann von den Tarifvertragsparteien angenommen wird. Es kann aber auch sein, dass kein Schlichtungsspruch zustande kommt oder der Schlichtungsspruch nicht angenommen wird. Dann ist das Verfahren ohne Ergebnis beendet.
Das zweite Verfahren kann von jeder Partei beantragt werden, wenn das erste Verfahren ohne Ergebnis beendet wird. Die Schlichtungsstelle im zweiten Verfahren wird mit einem neutralen Vorsitzenden fortgesetzt. Hierzu muss jede Partei bereits mit Einleitung des ersten Schlichtungsverfahrens eine neutrale Persönlichkeit benennen. Beide Schlichter nehmen an den Sitzungen der Schlichtungsstelle teil, aber nur einer, der den Vorsitz hat, hat auch Stimmrecht.
Für die Einrichtung und Sitzungsphase der Schlichtungsstellen gelten jeweils kurze Fristen von nur wenigen Tagen.
Der Vorsitz in den Schlichtungsverfahren wird, soweit man sich nicht anders einigt, im Losverfahren bestimmt. Der Vorsitz wechselt dann alternierend von Schlichtungsverfahren zu Schlichtungsverfahren.
Entsprechend der zwischen ver.di und der IBM geschlossenen Schlichtungsvereinbarungen wurden 2012 von ver.di Bert Stach, Wolfgang Zeiher, Hans-Werner Johann als Mitglieder der Schlichtungskommission benannt. Stellvertretende Mitglieder für ver.di sind Michael Jäkel, Bernd Goller und Birgit Freund-Gerken.
Für die Schlichtungsstelle mit neutralem Vorsitzenden wurde von ver.di der ehemalige Konzernbetriebsratsvorsitzende Manfred Lausenmeyer benannt.