Die IBM bereitet offensichtlich die betriebsbedingten Kündigungen von knapp 50 IBMerinnen und IBMern bei der IBM D B&TS GmbH vor.
Die ver.di-Tarifkommission und die ver.di-Betriebsgruppen im IBM-Konzern haben am Freitag in Telefonkonferenzen die Lage bewertet und beziehen eine klare Position: „Die ver.di-Tarifkommission und die ver.di-Betriebsgruppen im IBM-Konzern fordern die IBM-Geschäftsführung auf, die Kündigungspläne zurückzunehmen. Kündigungen dürfen bei der IBM kein Instrument der Personalentwicklung sein. Tarifkommission und Betriebsgruppenvorstände fordern die IBM auf, betriebliche Vereinbarungen und Tarifverträge einzuhalten und zu qualifizieren statt zu kündigen!“
Bereits 2017 versuchte die IBM durch betriebsbedingte Kündigungen fast 1000 Kolleg*innen aus dem IT-Konzern zu drängen. Damals scheiterte der Konzern an dem von ver.di organisierten Widerstand. Alle durch den ver.di-Rechtsschutz geführten Kündigungsschutzklagen wurden gewonnen und am Ende verzichtete IBM auch nach massivem Druck der Arbeitnehmerbank im Aufsichtsrat auf die Revisionen (Kündigungswelle 2016/2017).
Der beste Schutz gegen Kündigungen ist die ver.di-Mitgliedschaft. Ein starker Rechtsschutz streitet für die Rechte der betroffenen Kolleg*innen und eine solidarische Gemeinschaft organisiert den Protest gegen einen falschen Umgang mit Beschäftigten und gibt ihnen eine Stimme (Mitglied werden).
Hintergrund der aktuellen Kündigungswelle ist der Betriebsübergang zu Bechtle. Die Kolleg*innen, denen offensichtlich eine Kündigung ausgesprochen werden soll, haben dem Betriebsübergang widersprochen. Der Widerspruch ist ein gesetzliches Recht von Beschäftigten, mit denen IBM einen Arbeitsvertrag abgeschlossen hat. Nach dem Widerspruch bleiben sie Beschäftigte der IBM und alle individual- und kollektivrechtlichen Regelungen gelten natürlich weiter. „Mit den Kündigungen verstößt der Arbeitgeber IBM aus meiner Sicht gegen tarifvertragliche Regelungen“, erklärte Bert Stach, ver.di-Tarifsekretär für IBM.
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Holger L., IT-Systemingenieur, Leipzig
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