Die Vorstände der ver.di-Betriebsgruppen in den Konzernen IBM und Kyndryl trafen sich vom 16. bis 17. September 2022 im ver.di-Bildungszentrum Buntes Haus bei Bielefeld zu einer gemeinsamen Klausur. Auf der Agenda stand neben einer gemeinsamen Jahresplanung für 2023 und verschiedenen Tarifthemen auch die Vorbereitung auf anstehende Wahlen auf der Agenda.
Die Neuwahlen der ver.di-Tarifkommissionen in den Konzernen IBM und Kyndryl sollen Ende 2022 eingeleitet werden. Nach 2013 und 2018 ist die dritte Urwahl der Tarifkommissionen geplant. „Mit der Urwahl wollen wir wieder ein deutliches Zeichen für eine beteiligungsorientierte und maximal demokratisch ausgerichtete Gewerkschaftsarbeit setzen“, stellte ver.di-Konzernbetreuer für IBM und Kyndryl Bert Stach klar.
2023 werden dann im IBM-Konzern wieder Aufsichtsratswahlen stattfinden. Auf der Klausur der Betriebsgruppen wurden erste Vorüberlegungen gestartet. Bei der Aufsichtsratswahl zur IBM Central Holding 2018 hatte ver.di mit einer eigenen Liste ein starkes Ergebnis eingefahren und stellt mit Wolfgang Zeiher den stellvertretenden Aufsichtsratsvorsitzenden. „Die Vertreterinnen und Vertreter der Betriebsgruppen setzen ein klares Signal, an die erfolgreiche Interessenvertretung in den Aufsichtsräten anzuknüpfen“, fasst Bert Stach die Diskussion zusammen. Eine starke Interessenvertretung mit ver.di hat in den vergangenen Jahren wahrscheinlich tausende von Kündigungen im IBM-Konzern verhindert und bildet die Basis für angemessene Tarifabschlüsse.
Tatsächlich stehen in beiden Konzernen in diesem Jahr noch Tarifverhandlungen an. Es geht um die tarifvertragliche Altersteilzeitregelung und ein Budget für Maßnahmen zum betrieblichen Gesundheitsschutz, die über die gesetzlichen Verpflichtungen hinausgehen. Neben den Forderungen gibt es auch weitere Themen, die angesprochen werden sollen. Hier steht die Ausbildung bei IBM im Vordergrund.
Die ver.di-Tarifkommissionen in den Konzernen IBM und Kyndryl sollen die Forderungen bald beschließen.
Auch erste Überlegungen für die Tarifrunden 2023 wurden bereits angestellt. Die hohen Preissteigerungsraten werden wohl zu Forderungen führen, die deutlich höher liegen als in den vergangenen Jahren. „Es geht aber nicht nur darum Forderungen aufzustellen, sondern auch darum, sie durchzusetzen. Darum zählt jedes ver.di-Mitglied“, blickte Bert Stach nach vorn.
Das Bundesarbeitsgericht urteilte bereits am 13. September 2022 zur Arbeitszeiterfassung (1 ABR 22/21). Dabei stellte das Bundesarbeitsgericht klar, dass die Arbeitszeiterfassung gesetzliche Pflicht des Arbeitgebers ist. Das Bundesarbeitsgericht setzte damit konsequent die Rechtsprechung aus dem Urteil zur Arbeitszeiterfassung auch bei Vertrauensarbeitszeit (1 ABR 13/02), dem Vergleich zur Arbeitszeiterfassung bei IBM (19 BV 277/10) und dem sogenannten Stechkartenurteil des Europäischen Gerichtshofes fort. In der Pressemitteilung des BAG heißt es: „Bei unionsrechtskonformer Auslegung von § 3 Abs. 2 Nr. 1 ArbSchG* ist der Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet, die Arbeitszeiten der Arbeitnehmer zu erfassen.“
In den Konzernen IBM und Kyndryl schafft die 1. Protokollnotiz zum Tarifvertrag über Arbeitszeit die Grundlage für die Implementierung eines Zeiterfassungssystems.
Vielen Dank für den Bezug unseres Newsletters.
Dieser Newsletter ist ein Service der Initiative ICH BIN MEHR WERT. Verantwortlich im Sinne des Pressegesetzes ist als Träger der Initiative die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft, Bundesvorstand, Paula-Thiede-Ufer 10, 10179 Berlin, Internet: www.verdi.de. Verantwortlich für den Inhalt gemäß § 6 TDG und § 10 MDStV ist Christoph Schmitz.
Die Datenschutzerklärung auf ich-bin-mehr-wert.de finden Sie hier...
Sollten Sie den Newsletter abbestellen wollen, rufen Sie bitte folgende URL in Ihrem Browser auf:
https://www.ich-bin-mehr-wert.de/news/kyndryl-update/kyndryl-update-abo/.
Ich bin seit fast 30 Jahren aktives ver.di-Mitglied – das hat meine persönliche Entwicklung entscheidend geprägt. Meine Überzeugung ist, dass jede Interessensvertretung und jeder Betrieb eine starke gewerkschaftliche Anbindung benötigt. So kann man am besten mitwirken, mitgestalten und mitbestimmen – im Sinne aller Beschäftigten.
Gisela K., Betriebsratsvorsitzende, Bamberg
© 2024 ver.di Fachbereich TK/IT