ver.di-Mitglieder haben unmittelbaren Rechtsanspruch aus den Tarifverträgen, die ver.di für sie abgeschlossen hat. Nur ver.di Mitglieder können bei Tarifbindung des Unternehmens tarifliche Leistungen vor Gericht eingeklagen.
Bei Arbeitskämpfen wird den Streikenden oder ausgesperrten Mitgliedern von ver.di eine Unterstützung gewährt. Unterstützt werden auch die Mitglieder, die wegen ihres Eintretens für gewerkschaftliche Forderungen vom Arbeitgeber entlassen werden.
ver.di gewährt Rechtsschutz, also Rechtsberatung und -vertretung vor Gericht, insbesondere bei Streitigkeiten im Arbeitsrecht mit dem Arbeitgeber beispielsweise bei Kündigungen, Abmahnungen Gehalts- oder Lohnansprüchen sowie in Eingruppierungs- und Versetzungsfragen. Aber auch in sozialrechtlichen Fällen gilt der Rechtsschutz durch ver.di.
ver.di berät kompetent in Fragen rund um die Arbeitsverhältnisse - und darüber hinaus.
Lohnsteuerservice,Hilfestellung bei Selbstständigkeit, Mieterberatung oder Unfallberatung sind Beispiele unserer Angebote für Mitglieder.
ver.di unterhält zentrale Bildungsstätten, die ein breites Spektrum von Schulungen anbieten. Die gewerkschaftliche Bildungsarbeit von ver.di ist ein Angebot zum lebensbegleitenden Lernen, das fachliche sowie politische Qualifizierung ermöglicht und die Weiterentwicklung sozialer Kompetenzen ebenso wie des gesellschaftspolitischen Engagements fördert. Neben den Angeboten im zentralen Bildungsprogramm der ver.di-Bildungsstätte bieten die ver.di-Landesbezirke und ver.di-Bezirke Seminare und Bildungsveranstaltungen an, die auch orts- und betriebsnah durchgeführt werden.
Unsere Mitglieder werden über eigene Medien wie Print-Publikationen, Zeitschriften und das Internet regelmäßig über aktuelle Entwicklungen und Themen informiert. Im Mitgliedernetz können sich ver.di Mitglieder untereinander austauschen.
Ausführlichere Informationen zu den Angeboten finden Sie auch unter www.verdi-mitgliederservice.de und http://mitgliedernetz.verdi.de.
Für ver.di Mitglieder wurde eine Unterstützungseinrichtung gegründet, die eine finanzielle Unterstützung bei Freizeitunfällen in Form von Krankenhaustagegeld sowie eine Entschädigung bei Todesfällen und bei Invalidität gewähren kann.
ver.di übernimmt die Kosten für den Ausweis. Auszubildende, Schüler/-innen und Studierende erhalten damit Unterstützung und Rabatte bei vielen Kooperationsunternehmen in über 110 Ländern (www.isic.de).
Bei berufsbedingten Tätigkeiten entstehen manchmal Schadensfälle, die für Beschäftigte teuer werden können. Die GUV-Fakulta hilft in diesen Situationen mit verschiedenen Beihilfen, Rechtsschutz und Notfallunterstützung.
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